Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) Ende Oktober zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen
bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert. Sie gelten bundeseinheitlich vom 2. November
bis zum 31. Januar 2021 und werden, je nachdem, wie sich das Pandemiegeschehen in
Deutschland entwickelt, vom G-BA nochmals verlängert.